Preise und Leistungen für Therapie-Einheiten
Das Erstgespräch über 50 Minuten ist immer kostenlos für Sie.
Für eine reguläre Therapiestunde berechne ich € 95,00 für Erwachsene und Kinder sowie Jugendliche.
Für Paare setze ich 90 Min an und verrechne € 150,00
Ein Kostenzuschuss von € 28,93 pro Sitzung von der ÖGK ist möglich („Teilrefundierung“).Manche anderen Krankenkassen (BVAEB u.a.) zahlen € 40,00 pro Einheit.
Bitte informieren Sie sich unter diesem Link über mögliche Krankenkassenzuschüsse.
Kostenzuschuss
Krankenkassen können unter bestimmten Umständen einen Teil der Therapiekosten erstatten.
Wenn Sie die Psychotherapie bei niedergelassenen PsychotherapeutInnen durchführen, die nicht in ein Finanzierungsmodell eingebunden sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des an die Psychotherapeutin bzw. den Psychotherapeuten bezahlten Honorars zurück.
Diese Finanzierungsform trifft auf den Großteil der Psychotherapien zu. Die Krankenkassen leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine so genannte krankheitswertige Störung vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf.
Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung darüber, dass Sie sich spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht (mit-) bedingen. Die Untersuchung kann von einem praktischen Arzt durchgeführt werden, für die Bestätigung gibt es ein Formular. Die Untersuchung bezieht sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht aber darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist. Es ist keine Überweisung des Arztes zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten erforderlich.
Für einen Kostenzuschuss zu den ersten zehn (in Wien – vier) Psychotherapiesitzungen genügt es, neben dieser ärztlichen Bestätigung die Honorarnote der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Für einen Kostenzuschuss ab der elften (Wien – fünften) Psychotherapiesitzung muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme einer(s) freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeutin(en)“ gestellt werden, auf dem von der Psychotherapeutin bzw. vom Psychotherapeuten einige Fragen beantwortet werden. Dieser Antrag soll vor der zehnten (Wien – vierten) Psychotherapiestunde eingereicht werden, um den Zuschuss ohne Lücke weiterbeziehen zu können.
Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann dann den Kostenzuschuss für maximal 50 weitere Psychotherapiesitzungen bewilligen. Wenn die Psychotherapie länger dauert, muss vor Ablauf dieser Zahl ein neuer Antrag gestellt werden.
Die meisten Krankenkassen leisten folgende Zuschüsse (bei einigen Krankenversicherungsanstalten weichen die Zuschüsse von den unten angegebenen Beträgen geringfügig ab):
28,93 € pro Therapiestunde